Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Beantragung eines Nachteilsausgleichs an unserer Schule ist ab sofort digital und vereinfacht möglich (Mit einem Klick unten auf den blauen Text gelangen Sie direkt zu den Dokumenten):

  • Antragszeitraum / Frist für Folgeanträge:
    Folgeanträge können ausschließlich bis zum Ende der zweiten vollen Unterrichtswoche nach Schuljahresbeginn gestellt werden (Ausschlussfrist). Diese Frist ist aus schulischer Sicht notwendig, um Nachteilsausgleiche vor den ersten schriftlichen Prüfungen auszustellen. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. neu auftretende Erkrankungen) sind Anträge auch außerhalb dieser Frist möglich.
  • Unsere Hinweise finden Sie im Informationspapier.
  • Antragsstellung: Bitte nutzen Sie ausschließlich unser Antragsformular.
  • Abgabe: möglich per Mail an das Funktionspostfach nachteilsausgleich{at}gymnet.de. Der Antrag kann natürlich auch persönlich bzw. per Briefpost im Schulsekretariat eingereicht werden. Der Bescheid/Nachteilsausgleich wird aus Datenschutzgründen per Post zugestellt.
  • Ausnahmen: Nur bei begründeten Ausnahmefällen (z. B. neu auftretende Erkrankungen) können Anträge auch später eingereicht werden.
  • Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW: https://www.schulministerium.nrw/gewaehrung-von-nachteilsausgleichen.