Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Beantragung eines Nachteilsausgleichs an unserer Schule ist ab sofort digital und vereinfacht möglich (Mit einem Klick unten auf den blauen Text gelangen Sie direkt zu den Dokumenten):

  • Antragszeitraum:
    Folgeanträge können ausschließlich bis zum Ende der zweiten vollen Unterrichtswoche nach
    Schuljahresbeginn gestellt werden (Ausschlussfrist). Diese Frist ist aus schulischer Sicht
    notwendig, um Nachteilsausgleiche vor den ersten schriftlichen Prüfungen auszustellen.
    Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. neu auftretende Erkrankungen) sind Anträge auch
    außerhalb dieser Frist möglich.
  • Unsere Hinweise finden Sie im Informationspapier.
  • Antragsstellung: Bitte nutzen Sie ausschließlich unser Antragsformular.
  • Abgabe: per Mail an das Funktionspostfach nachteilsausgleich{at}gymnet.de. Der Antrag kann auch persönlich bzw. per Briefpost im Schulsekretariat eingereicht werden.
  • Frist für Folgeanträge: ausschließlich bis zum Ende der 2. vollen Unterrichtswoche nach Schuljahresbeginn (Ausschlussfrist). Diese Frist ist notwendig, damit Nachteilsausgleiche rechtzeitig vor den ersten schriftlichen Prüfungen erteilt werden können. Außerdem können Anträge so effektiv bearbeitet werden.
  • Ausnahmen: Nur bei begründeten Ausnahmefällen (z. B. neu auftretende Erkrankungen) können Anträge auch später eingereicht werden.
  • Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW: https://www.schulministerium.nrw/gewaehrung-von-nachteilsausgleichen.