Liebe Schülerinnen und liebe Schüler,
liebe Eltern,

TOP 1 – Mitbringen von Wertgegenständen

für Wertgegenstände wie Handys, Smartwatches, Schmuck usw. können Schulen keine Haftung übernehmen:

  • Das Mitbringen von Gegenständen zum Schulbesuch erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Wertsachen privater Natur werden über die Schule nicht ersetzt, wenn sie abhandenkommen oder ein Handy z. B. in der Schule kaputt geht. Natürlich kann eine vorhandene Familien-Haftpflichtversicherung für verursachte Schäden bei anderen Kindern aufkommen, wenn der Verursacher bekannt ist. Die Schule übernimmt aber in keinem Fall die Haftung und besitzt hierfür auch keine Versicherung.
  • Wir empfehlen dringend, Wertsachen an Schultagen mit Sportunterricht möglichst zu Hause zu lassen. Zur Reduktion des Diebstahl-Risikos werden im Sportunterricht Kisten bereitgestellt, um Wertsachen dort abzulegen. Durch dieses Angebot entsteht aber kein Haftungsanspruch gegenüber der Schule im Falle eines Diebstahls oder einer Zerstörung.

 

 

  • Es kann evtl. sinnvoll sein, eine Handy-Versicherung für entsprechende Risiken des Verlusts oder der Zerstörung abzuschließen.
  • Außerdem übernimmt die Schule keine Haftung für Schäden an Handys, die in Folge der Missachtung der Hausordnung eingezogen werden.
  • In den Umkleiden der Turnhallen dürfen keine wertvollen Dinge oder Geld verbleiben.

Im Sinne eines guten Miteinanders bitten wir um Beachtung dieser Hinweise.

TOP 2 – Missbräuchliche Nutzung von Handys und Wegnahme durch die Schule – auch über den Schultag hinaus

Andreas Müller. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt die gültigen Regeln nachfolgend klar.

Link:
Podcast „Smartphones“

Link:
Transkription der Erläuterung

oder direkt zum Ministerium:
Podcast – MSB

Relevante Rechtsnormen im Schulgesetz NRW sind:

§ 42 (3), letzter Satz
„[Schülerinnen und Schüler] haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.“
§ 53 (2), erster Satz
„Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere […] die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, […]“.

Die Wegnahme des Handys muss verhältnismäßig sein, kann im Wiederholungsfall aber über den Schulalltag hinaus erfolgen.

Der Umgang mit Handys wird durch die Schulleitung zusammen mit den Lehrkräfte im Sinne von Anordnungen geregelt.
Dies ist in unserer gültigen Handy-Regelung erfolgt.