Erprobungsstufe – Englisch

Oberstes Lernziel des EU: „Schülerinnen und Schüler zur Kommunikation in der englischen Sprache zu befähigen, so dass diese lernen, ihren Absichten entsprechend in für sie bedeutsamen Situationen sach- und situationsgerecht sprachlich zu handeln“

  • Hörverstehen
  • Sprechen
  • Leseverstehen
  • Schreiben
  • Wortschatz
  • A und O beim Erlernen einer Fremdsprache sind die Vokabeln, die regelmäßig und systematisch gelernt werden müssen.
  • grammatische Strukturen
  • interkulturelles Lernen (Landeskunde)

Leitmedium des EU: das Lehrbuch, „sichert die Kontinuität der Lernprogression beim Lehrerwechsel über die Grenze des Schuljahres und der Lehrplaneinheiten hinweg“ (garantiert, dass im Falle eines Lehrerwechsels der Lernfortschritt lückenlos weiter geht)

Welche Strukturen, welche Sprechhandlungen und welche landeskundlichen Aspekte im Laufe des Schuljahres an der Reihe sind, entnehmen Sie bitte dem Inhaltsverzeichnis!

Klassenarbeiten: 6 bis zu 1 Ustd pro Schuljahr, zusätzlich kurze Leistungsüberprüfungen (Tests zu Wortschatz, Grammatik, etc); die „sonstige Mitarbeit“ ist enorm wichtig!