Handy aus – Kopf frei fürs Lernen

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Während der Bauphase und der Nutzung des Ersatzbaus auf dem Schotterplatz neben dem oberen Sportplatz hatten wir unsere bis dahin geltenden Handyregelungen deutlich reduziert und das bestehende Konzept vorübergehend ausgesetzt. Diese Übergangslösung war den besonderen räumlichen Bedingungen während der Umbauphase geschuldet.

Mit dem Schuljahr 2026/27 und der Fertigstellung unseres Neubaus kehren wir nun wieder zu dem Handy-Konzept zurück, das bereits vor der Umbauphase an unserer Schule galt.

Uns ist dabei wichtig, nicht einfach nur Regeln wieder in Kraft zu setzen. Wir möchten auch deutlich machen, warum wir diese Regelung für sinnvoll halten und welche pädagogische Idee dahintersteht.

Digitale Medien gehören heute selbstverständlich zu unserem Schulalltag. Unsere Schülerinnen und Schüler arbeiten im Unterricht mit den eingeführten iPads, recherchieren, schreiben, präsentieren, üben und lernen digital.

Gleichzeitig soll Schule ein Ort bleiben, an dem konzentriertes Lernen, persönliche Begegnungen und ein gutes Miteinander möglich sind. Deshalb unterscheiden wir bewusst zwischen digitalen Geräten zum Lernen und dem privaten Smartphone mit Messenger-Diensten, Social Media, Spielen und ständiger Erreichbarkeit.

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 setzen wir deshalb unsere bisherigen Handyregeln wieder vollständig um. Bei Kontaktbedarf nach außen steht natürlich das Sekretariat zur Verfügung.

Warum uns das wichtig ist

Auch die Bildungsforschung zeigt, dass Smartphones im Schulalltag schnell zur Ablenkung werden können – für die Person, die sie gerade nutzt, aber auch für andere.

Die OECD kommt auf Grundlage der PISA-2022-Daten zu dem Ergebnis, dass Schülerinnen und Schüler bei häufiger Ablenkung durch digitale Geräte schlechtere Lernleistungen zeigen. Gleichzeitig wird deutlich: Der gezielte Einsatz digitaler Medien zum Lernen ist etwas anderes als die private Nutzung des Smartphones.

Genau diese Unterscheidung ist uns wichtig:

Digital lernen: ja.
Ständige private Erreichbarkeit und Ablenkung: nein.

Für das digitale Lernen stehen unseren Schülerinnen und Schülern die schulisch eingeführten iPads zur Verfügung.

Unsere Regel ist einfach

Beim Betreten des Schulgeländes wird das private Handy ausgeschaltet.

„Ausgeschaltet“ bedeutet dabei tatsächlich ausgeschaltet – also nicht lautlos, nicht im Flugmodus und nicht nur mit gesperrtem Bildschirm. Das Gerät müsste zur erneuten Nutzung wieder eingeschaltet und mit der PIN entsperrt werden.

Sobald ein Handy auf dem Schulgelände sichtbar in der Hand gehalten wird, gilt dies als Nutzung – unabhängig davon, ob es gerade eingeschaltet oder bedient wird.

Mit „Handy“ sind grundsätzlich auch andere private internetfähige Geräte gemeint, zum Beispiel Smartwatches oder private Tablets mit eigener Mobilfunkverbindung.

Eine Ausnahme gilt selbstverständlich für Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter, die sich im Dienst befinden.

Sonderregelung für die Sekundarstufe II

Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gibt es zwei klar begrenzte Bereiche:

  • den Aufenthaltsraum (Ebene D1)
  • das Selbstlernzentrum (Ebene C4)

In diesen Bereichen darf das ausgeschaltete Handy eingeschaltet und im Rahmen unserer geltenden Regeln genutzt werden.

Beim Verlassen des jeweiligen Bereichs wird es wieder ausgeschaltet.

Gemeinsam für eine gute Lernatmosphäre

Eine solche Regel funktioniert nur dann gut, wenn sie von allen mitgetragen wird. Deshalb achten auch unsere Lehrkräfte darauf, private Smartphones im Beisein von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht privat zu nutzen. Eine notwendige dienstliche Nutzung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Uns geht es dabei ausdrücklich nicht um ein „Zurück“ in eine analoge Schule.

Im Gegenteil: Wir wollen digitale Medien sinnvoll nutzen – dort, wo sie das Lernen unterstützen.

Dafür haben wir die iPads.

Das private Smartphone darf während des Schultages dagegen auch einmal Pause machen.

So schaffen wir gemeinsam mehr Raum für Konzentration, Gespräche, Begegnungen und erfolgreiches Lernen.