NRW: Ausnahmeregelungen für das Schuljahresende

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Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Im Interesse der Schülerinnen und Schüler setzen wir für das Schuljahr 2019/20 weitreichende Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen um. Wir sichern damit Bildungsverläufe und schaffen Ausgleichsmöglichkeiten. Unseren Schülerinnen und Schülern sollen durch die Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen.“

Pressemitteilung als PDF

Verordnung
zur befristeten Änderung von Ausbildungs-
und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG – 
1. Mai 2020