Stand: 22.05.2021 – Unterrichtsbetrieb bis zu den Sommerferien

eingetragen in: Neuigkeiten

Liebe Mitglieder unserer Schulgemeinde,

die Bundesnotbremse ist in Kraft und wir wollen alle darüber informieren, wie wir langfristig bis zu den Sommerferien planen, um eine gewisse Verlässlichkeit für die Familien und Lehrkräfte zu ermöglich.

In diese Themen haben wir den Überblick aufgeteilt:

  1. Aktuelle Informationen
  2. Langfristige Wochenplanung des Wechselbetriebs bis zu den Sommerferien
  3. Schnelltests für Schülerinnen und Schüler
  4. Wechselmodell vor Ort – Präsenzwoche
  5. Organisation des Unterrichts auf Distanz
  6. Klassenarbeiten und Klausuren
  7. Stärkung der sozialen Gemeinschaft
  8. Pausen und Verpflegung (keine Mensa)
  9. Sichere Zeit
  10. Bus – Erndtebrück
  11. Informationen zur Bundesnotbremse
  12. Regeln für Schulbetrieb – Wechselmodell oder Distanzlernen?

1. Aktuelle Informationen
  • Pfingstdienstag (25.05.2021) ist ein Ferientag in NRW.
  • Freitag nach Fronleichnam (04.06.2021) wird auf der Grundlage der letzten Schulmail so angepasst:

    Kein Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler – kurzfristige Abweichung vom Jahresplan in Reaktion auf die letzte Schulmail (Prüfungshinweise).
    Priorität haben die Abiturprüfungen (1. bis 3. Fach)!!
    Die angesetzten Klausuren finden aber wie geplant statt.
    Die Cambridge-Prüfungen finden wie geplant statt.
    Lehrkräfte ohne Abitur, ohne Klausuren, ohne Cambridge führen Distanzunterricht an diesem Tag durch. Ansonsten werden für diesen Tag Aufgaben gestellt.

Unter Punkt 2 sehen Sie, welche Lerngruppen vor Ort bzw. welche Lerngruppen im Distanzlernen sind.
Ab dem 31.05.2021 geht das Gymnasium Netphen wieder in den normalen Präsenzbetrieb.

 


2. Langfristige Wochenplanung des Wechselbetriebs bis zu den Sommerferien
  • Auf der Grundlage der neuen Vorgaben planen wir den Schulbetrieb bis zu den Sommerferien wie in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Nach Landesvorgabe kann die Q1 immer vor Ort sein. Wir als Schule reagieren aber zusätzlich bei Inzidenzen um 200 und darüber mit Distanzunterricht auch für die Q1, da wir den Distanzunterricht in guter Qualität umsetzen können.
  • Bitte beachten Sie, dass die Tabelle den tagesaktuellen Planungsstand widerspiegelt. Aktuell können wir die Woche mit Distanzlernen – ausgelöst durch die Bundesnotbremse – nicht abschätzen. Gleichzeitig wollen wir natürlich allen Stufen einen gleichmäßigen Besuch in der Schule ermöglichen! Hierzu könnte es zu Änderungen in der Tabelle kommen.

Erläuterung:

  • Nach der Wochenaufzählung (Montag als Wochenstart) sehen Sie den Status unserer Schule. Solange wir den Status nicht kennen, steht dort „offen.“
  • Wenn die Inzidenzen deutlich unter 165 liegen, sehen Sie den Status “wahrscheinlich”.
  • Im hinteren Bereich der Tabelle finden Sie die Angabe, welche Lerngruppen vor Ort sind bzw. welche Lerngruppen auf Distanz lernen. Mit dieser Übersicht wollen wir den Familien die maximale Orientierung geben, die uns momentan möglich ist.

3. Schnelltests der Schülerinnen und Schüler
Woche ab 17.05.2021:
In der “kurzen Woche (Abi)” sind >>Dienstag<< und >>Donnerstag<< unsere Testtage.
Woche ab 24.05.2021:

In der “kurzen Woche (Pfingsten)” sind >>Mittwoch<< und >>Freitag<< unsere Testtage.

  • Alle weiteren Informationen haben wir hier für Sie und euch zusammengestellt:

Info – Selbsttests


4. Wechselmodell vor Ort – Präsenzwoche – endet vorerst am 28.05.2021

Räume und Sitzpläne vor Ort (Abstände und Kontaktreduzierung)

  • Bei dem Wechselmodell teilen wir die Sek-I-Klassen vor Ort auf zwei Nachbar-Räume so auf:
    • Wir weisen für die gesamte Woche jeder Sek-I-Klasse zwei Nachbarräume aus.
    • Die Teilung der Klassen erfolgt vorab durch die Klassenleitungen. Es werden vorher schon Sitzpläne erstellt.
    • Die Aufteilung wird den Schülerinnen und Schüler durch die Klassenleitungen vorab über Teams mitgeteilt, damit die Schülerinnen und Schüler direkt wissen, in welchen Raum bzw. Platz sie gehen.
    • Zum Infektionsschutz findet der gesamte Unterricht der Sek I – außer Sport – in den zuvor festgelegten Räumen statt, um die Nachverfolgung zu erleichtern, die Bewegung im Gebäude zu reduzieren und das Warten vor Fachräumen zu vermeiden.
    • Es werden im A-Gebäude zusätzliche Aufsichten die Doppeltbetreuung der Räume unterstützen.
  • 2. Fremdsprache, DIFF8, Sport, Religion, Nachmittagsunterricht (Sek I) und Förderunterricht:
    • Falls wir dürfen, werden wir L-/F-/Diff-Kurse in eigenen Parallelräumen unterrichten. Falls nicht erlaubt, gelten nachfolgende Punkte:
    • Auch in DIFF-I (Französisch/Latein ab Klasse 7) bleiben die Schülerinnen und Schüler in den zuvor festgelegten Räumen.
    • Die Fachlehrkräfte F/L stellen – evtl. vorab über MS Teams – Aufgaben für Stillarbeit in diesen Stunden.
    • Die Fachlehrkräfte F/L wechseln zwischen den entsprechenden Räumen, um individuell zu fördern. Fachlehrkräfte können – wie in der 1. Schulöffnung im Frühjahr 2021 – Schülerinnen und Schüler eines Raumes in einen freien Raum herausnehmen, um in dieser Kleingruppe dann „normalen“ Unterricht zu erteilen.
    • DIFF-II (ab Klasse 8) erfolgt analog zu DIFF-I.
    • Sportunterricht in der Sek I bis EF erfolgt als Klassenaktivität draußen, d. h. Sport im Freien oder bei schlechtem Wetter mit Regenkleidung als Unterrichtsgang. Notfalls werden die zugewiesenen Räume durch die Sportlehrkraft für Theorieunterricht genutzt.
    • In den Randstunden darf Sport ab der Klasse 7 unter Stellung einer Aufgabe entfallen. Die Entscheidung trifft die Sportlehrkraft, es wird in WebUntis ausgewiesen.
    • Schwimmunterricht wird als normaler Sportunterricht erteilt (s. zuvor).
    • Religionsunterricht erfolgt analog zu DIFF-I / DIFF-II. Abgemeldete Schülerinnen und Schüler bleiben im Raum.
    • Präsenzunterricht am Nachmittag in der Sek I entfällt (Infektionsschutz, Mittagspause). Stattdessen wird eine LA (Langzeitaufgabe) für diese Stunde gestellt.
    • Klassenübergreifender Förderunterricht in der Sek I kann nach den Vorgaben nicht erfolgen. Die Lehrkraft, die Förderunterricht erteilt, stellt über Teams Förderaufgaben.

5. Organisation des Unterrichts auf Distanz – endet vorerst am 28.05.2021
  • Das Distanzlernen erfolgt wie bisher.
  • Durch die Ausweitung des Präsenzunterrichts kommt es zwangsläufig zu mehr Pendelstunden und somit zu selbstständigen Arbeitsphasen ohne Videokonferenz.
  • Die Pendelstunden mit Ausgabe von LA (Langzeitaufgaben) müssen nach Bedarf durch die Lehrkräfte angepasst werden. Diese Stunden mit LA / ohne Videokonferenzen werden wir in WebUntis ausweisen, damit jeder dann auch informiert ist, ob regulärer Distanzunterricht mit Videokonferenz stattfindet oder eine LA zu bearbeiten ist.

6. Klassenarbeiten und Klausuren
  • Sekundarstufe I – Arbeiten

In der Sekundarstufe I ist in allen Fächern mit Klassenarbeiten nur noch jeweils eine Leistung im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen (vgl. auch Gesamtnote unten – „Sonstige Mitarbeit“ wird stärker gewichtet.)

Der Schulleitung und den Fachlehrkräften ist bewusst, dass manche unserer Schülerinnen und Schüler sich unter Umständen „unter Druck“ fühlen, weil sie glauben, dieser einen Klassenarbeit käme nun ganz besonderes Gewicht zu. Wir versuchen diesem möglichen Gefühl der Kinder durch Gespräche, die den reduzierten Stellenwert dieser Klassenarbeit im Rahmen der Gesamtbewertung verdeutlichen, und durch eine richtige Vorbereitung bzw. Planung der Klassenarbeitsinhalte entgegen zu wirken.

  • Sekundarstufe II – Klausuren

Für die Einführungsphase gilt ebenfalls die Reduktion auf jeweils eine Leistung im Bereich „Schriftliche Leistungen“.

In der Q1 werden die Klausuren jetzt schon nach Plan geschrieben.

  • Organisation

In den Klassen 5 bis zur Stufe EF können die Arbeiten / Klausuren nur in Phasen des Wechselmodells geschrieben werden (Vorgabe).

Wenn wir noch länger im Distanzlernen bleiben müssen, wird es schwierig werden, eine längere Phase des Präsenzunterrichts vor den Arbeiten / Klausuren zu ermöglichen.

  • Sonstige Mitarbeit und Gesamtnote

Die Tatsache, dass nur noch jeweils eine Leistung im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen ist, könnte den Druck auf die Schülerinnen und Schüler – gerade in der aktuellen Pandemielage – erhöhen.

Das Land reagiert mit dieser Maßnahme darauf:

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ ist in den Stufen 5 bis EF entsprechend stärker zu berücksichtigen, wenn die Anzahl der Arbeiten reduziert wird.

Schülerinnen und Schüler können so auf der Grundlage dieser Anpassung z. B. durch die freiwillige Übernahme von Referaten oder schriftlichen Ausarbeitungen und durch ihr Zeigen einer Leistungsbereitschaft ihre Note rechtzeitig vor den Sommerferien im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ und somit ihre „Gesamtnote“ verbessern.


7. Stärkung der sozialen Gemeinschaft
  • Da wir nun Richtung Frühling und hoffentlich bald auch Sommer gehen, können unsere Außenanlagen für ein Treffen aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse genutzt werden.
  • Klassenleiterstunden sollen primär der Stärkung der sozialen Gemeinschaft dienen. Hier bieten sich auch ebenfalls Unterrichtsgänge draußen im Umfeld der Schule an.

8. Pausen und Verpflegung (keine Mensa)
  • Pausen dürfen nur draußen durchgeführt werden. Wegen der Mutationen darf nur im Außenbereich mit großem Abstand gegessen und getrunken werden.
  • Ein Mensa-Betrieb ist laut Corona-Betreuungsverordnung noch nicht vorgesehen.
  • Die Cafeteria startet zu den bekannten Zeiten und endet um 12.00 Uhr. Für den Nachmittagsunterricht (Oberstufe) bitte vorher versorgen.
  • Unsere Mensa startet erst wieder nach den Sommerferien.

9. Sichere Zeit
  • Eine reguläre Betreuung im Sinne des Ganztages startet wieder ab Montag, 31.05.2021
  • Die Kinder werden vom Team der Sicheren Zeit aber nach Klassen getrennt. Nach der Hausaufgabenbearbeitung werden die Kinder nach Möglichkeit draußen betreut, um einen maximalen Infektionsschutz zu ermöglichen.
  • Wir bitte zur Planung um frühzeitige Anmeldung in der Vorwoche (spätestens bis Freitag, 13.00 Uhr) bei Frau Prinz (0160-3091093) – vielen Dank dafür!

10. Bus Erndtebrück
  • Der Busbetrieb wird von der Stadt Netphen in den Zeiten des Präsenzbetriebs aktiviert.

11. Informationen zur Bundesnotbremse
  • Der Schulbetrieb (Wechselmodell/Distanzlernen) orientiert sich ab sofort an der „Bundesnotbremse“.
  • „Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) ist nach der […] Verabschiedung im Deutschen Bundestag […] im Bundesrat behandelt worden. Unmittelbar nach dessen Entscheidung hat der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt. Somit tritt es schon am […]  Freitag, 23. April 2021, in Kraft.“ [22.04.2021 – Schulmail NRW] *

 

12. Regeln für Schulbetrieb – Wechselmodell oder Distanzlernen?

  • Wechsel in das Distanzlernen:

„Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.“*

  • Wechsel vom Distanzlernen in das Wechselmodell:

„Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen […] an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert […], so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach [vorstehenden] Satz maßgeblichen Tage.”

  • Bekanntgabe, welcher Schulbetrieb gilt:

Die konkrete Feststellung trifft für das Kreisgebiet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).


 

Bleibt / Bleiben Sie gesund und optimistisch!

Eckhard Göbel